- Abbrucherlöse
- Schrotterlöse; Erlöse, die bei der Veräußerung nicht mehr verwendbarer Vermögensgegenstände erzielt werden. A. sind je nach Zuordnung des verschrotteten Vermögensgegenstandes Umsatzerlöse, sonstige betriebliche ⇡ Erträge oder außerordentliche Erträge (⇡ Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)). Treten A. im Zusammenhang mit aktivierten ⇡ Abbruchkosten auf, wird Saldierung für zulässig angesehen.
Lexikon der Economics. 2013.